Steuerpflichtige, die ein Grundstück erwerben oder an einer Übertragung beteiligt sind, dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Notar sämtliche steuerlichen Pflichten übernimmt.
mehrDie tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen gebucht werden. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags erfordert eine zeitnahe Erfüllung der hieraus resultierenden Ansprüche.
mehrDas Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ein besonderes Nutzungsinteresse des Vermieters voraussetzt.
mehrAnwälte dürfen auch bei Firmen-Mandaten Stundenhonorare nicht pauschal im 15-Minuten-Takt abrechnen. Laut Oberlandesgericht Düsseldorf sind solche AGB-Klauseln unwirksam.
mehrRechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision „im Namen und für Rechnung“ des Kunden abrechnet, sind dem Kunden zuzurechnen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Klosterstraße 28
31737 Rinteln
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