Ein junger Mann machte sein Abitur nach und beantragte BAföG. Obwohl er Miterbe mehrerer Immobilien war, hatte er selbst kaum Einkommen. Die Behörde lehnte den Antrag auf BAföG mit Verweis auf sein Vermögen ab.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied hingegen zu seinen Gunsten: Der Mann bekommt rund 766 Euro BAföG im Monat (Az. 15 K 6349/24). Ausschlaggebend dafür sei, dass er praktisch nicht an das Erbe herankam.
Seinen Immobilienanteil hätte er nur zu Geld machen können, wenn er sich mit den Geschwistern geeinigt oder seinen Anteil verkauft hätte. Beides sei jedoch kurzfristig schwer und würde große Verluste bringen. Auch einen Kredit auf den Erbanteil hielt das Gericht für unrealistisch.
Immobilien, auf die man faktisch keinen Zugriff hat, dürfen beim BAföG-Antrag nicht einfach als verwertbares Vermögen angerechnet werden.
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